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Air Berlin insolvent: Was Passagiere wissen müssen

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Air Berlin insolvent: Was Passagiere wissen müssen

Ist mein Air Berlin-Ticket nach der Pleite noch etwas wert?

Air Berlin hat im Zuge der Pleite zum 28.10. endgültig den Flugbetrieb eingestellt. Fliegen kann man mit den Tickets alsi nicht mehr. Die Lufthansa übernimmt lediglich Maschinen und Landerechte, nicht aber die Tickets. Passagiere, die vor der Insolvenzanmeldung am 15.8.2017 gebucht haben, bekommen daher nur die Insolvenzquote erstattet. Betroffen sind angeblich etwa 100.000 Passagiere. Nicht betroffen sind die Flüge der Töchter Niki und Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW). Wer nach der Insolvenzanmeldung gebucht hat, sollte zumindest die Ticketkosten erstattet bekommen.

Mein Air Berlin-Flug wurde nach der Insolvenz gestrichen

Grundsätzlich haben Passagiere bei einem Flugausfall zwei Ansprüche:

  • Rückerstattung des Tickets oder Ersatzbeförderung
  • ggf. zusätzliche pauschale Entschädigung

Wenn ein Flugausfall mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt wird – wie z.B. bei den Langstreckenflügen, die Airberlin schon zum 15.10. aufgegeben hat – dann entfällt die pauschale Entschädigung.

Für Tickets, die vor der Pleite gebucht wurden, erhält man außerdem nur die Insolvenzquote des Ticketpreises erstattet.

Wichtig: Schadensersatzansprüche für Flüge, die nach der Insolvenz ausgefallen sind, könnten sogar noch voll bezahlt werden – auch bei Buchung vor dem 15.8.2017. Schließlich haben sich die Passagiere auf die Aussagen unmittelbar nach der Insolvenz verlassen und da hieß es, der Flugbetrieb gehe weiter. Das betrifft z.B. pauschale Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung, erhöhte Kosten für neue Tickets bei der Konkurrenz, zusätzliche Hotelkosten oder Kosten wegen verpasster Termine. Der Ticketpreis fällt aber in jedem Fall in die Insolvenzmasse, wenn vor dem 15.8. gebucht wurde.

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Mein Air Berlin-Flug hatte Verspätung

Normalerweise erhält man nach einer Flugverspätung Entschädigung. Sind die Ansprüche vor der Insolvenzanmeldung entstanden, erhält man davon aber nur die Insolvenzquote. Verspätungen nach der Insolvenzanmeldung begründen dagegen eine sogenannte Masseforderung, die Vorrang vor älteren Forderungen hat. Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Flug vor der Insolvenzanmeldung gebucht wurde.

Sollte ich mein Air Berlin-Ticket stornieren?

Grundsätzlich kann man auch ein Ticket, das man vor der Insolvenzanmeldung gekauft hat, stornieren. Dann hat man – je nach Buchungskategorie – Anspruch auf den vollen Ticketpreis oder zumindest auf Steuern und Gebühren. Das Problem dabei: Davon erhält man nur die Insolvenzquote, also fast gar nichts. Und man muss die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.

Da Air Berlin inzwischen selbst die Flüge gestrichen hat, macht eine Stornierung ohnehin keinen Sinn mehr. Außerdem kann man dann ggf. noch Schadensersatz (für ein teureres Ersatzticket) geltend machen – wovon man aber auch wieder nur die Insolvenzquote bekommen dürfte.

Was ist bei einer Pauschalreise?

Passagiere, die einen Airberlin-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, stehen besser da: Ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter und dieser ist für die Durchführung der Reise verantwortlich. Außerdem gibt es für Pauschalreisen einen Sicherungsschein, also eine Ausfallversicherung. Allerdings müssen Reiseveranstalter keine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zahlen, wenn der Flug z.B. verspätet ist. (Die Entschädigung nach Reiserecht fällt oft geringer aus.) Zudem kann es sein, dass der Reiseveranstalter den Vertrag kündigt, wenn er keinen Ersatzflug organisieren kann.

Sind meine Air Berlin-Gutscheine und Bonusmeilen noch etwas wert?

Gutscheine und Bonusmeilen können aufgrund der Insolvenzen von Airberlin und des Bonusprogramms nicht mehr eingelöst werden. Sie können beim Insolvenzverwalter als Forderung angemeldet werden, dürften aber kaum etwas wert sein.

Kann ich bei Airberlin noch buchen?

Nein. Air Berlin hat den Flugbetrieb eingestellt.

Grundsätzlich sind Buchungen nach der Insolvenzanmeldung besser abgesichert als die Buchungen, die vorher bei Airberlin getätigt wurden. Hier kann man bei einer Flugstreichung zumindest ziemlich sicher die Erstattung der Ticketkosten erwarten, ggf. auch eine Entschädigung.

Stand der Informationen: 7.11.2017

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