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Matthias K. muss am Flughafen über drei Stunden auf seinen Flug von Frankfurt nach Teneriffa warten. Er erhält hierauf eine Entschädigung von 400 Euro. Vor knapp 3 Jahren wurde der Flug von Markus G. von München nach London gestrichen.
Jetzt fordert er von der Fluggesellschaft 250 Euro, die ihm nach der EU-Verordnung zustehen.
Stefanie L. musste bei der Ankunft feststellen, dass ihr Koffer verloren gegangen ist.
Für den Verlust – vor allem der Kleider - erhält Sie einen Schadensersatz von 1200 Euro.
Ludwig H. hatte bei einem verspäteten Flug kein Essen seitens der Airline erhalten.
Fast drei Jahre später erhält er deswegen von der Fluggesellschaft 50 Euro Entschädigung.
Der Flug von Susanne S. von Frankfurt – New York hat fast vier Stunden Verspätung.
Hierfür erhält Sie eine Entschädigungsleistung von 600 Euro – auch noch drei Jahre danach!

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Ihre Fluggastrechte im Überblick

Folgende Entschädigungen erhalten Sie regelmäßig nach aktueller Rechtsprechung bei Nichtbeförderung, Annullierung des Fluges oder bei großen Verspätungen:

FlugstreckeVerspätungEntschädigung
1500km und weniger2 Stunden oder mehr250 EURO
1500km - 3500km2 Stunden oder mehr400 EURO
über 3500km2 Stunden oder mehr600 EURO

Die vollständige
EU-Verordnung zum Fluggastrecht steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich haben Sie gemäß EU-Verordnung Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, wie z.B. Erstattung der Flugscheinkosten, Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterbringung (Umfang abhängig von der Dauer der Verspätung).

Gute Gründe, uns zu beauftragen

1. Wir setzen Ihre Ansprüche professionell durch.

Wir sind auf die Durchsetzung von reiserechtlichen Forderungen, insbesondere von Entschädigungsansprüchen nach der EU-Fluggastrechtsverordnung spezialisiert. Wir haben die richtigen rechtlichen Argumente und das Know-how, Forderungen professionell beizutreiben.

2. Wir sind über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert.

Tagtäglich gibt es neue Urteile zur EU-Fluggastrechtsverordnung, vom Amtsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Wir behalten den Überblick und können somit auf Argumente der Fluggesellschaften richtig reagieren.

3. Wir haben Hintergrundwissen über Flugverspätungen

Oft schieben Fluggesellschaften Gründe für Verspätungen vor, die angeblich außerhalb ihres Einflussbereichs gelegen haben sollen. Wir überprüfen das im Detail.

4. Kein Aufwand und kein Risiko für Sie

Wenn Sie uns beauftragen, Ihre Forderungen durchzusetzen, müssen Sie uns lediglich die zur Durchsetzung erforderlichen Informationen mitteilen. Alles andere übernehmen wir für Sie und erhalten hierfür nur im Erfolgsfall eine Vergütung in Höhe von 20% der eingezogenen Forderung zuzüglich der Umsatzsteuer.

5. Wir sind erfolgreicher als Einzelpersonen.

Häufig lehnen die Fluggesellschaften berechtigte Ansprüche von Einzelpersonen reflexartig und mit den immer gleichen Standardargumenten ab. Einzelpersonen haben weder die Zeit noch die Informationen um auf Augenhöhe zu kämpfen. Die Fluggesellschaften wissen das und kalkulieren damit. Wir bündeln die Durchsetzungskraft vieler einzelner Verfahren, kennen die Argumente und setzen Ansprüche auch im gerichtlichen Mahnverfahren durch. Das wissen unsere Gegner.

6. Mit uns kommen Sie schneller an Ihre Entschädigung.

Häufig werden Verfahren künstlich in die Länge gezogen und Sie warten auf Ihr Geld. Wir zögern nicht. Sollten Ihre berechtigten Ansprüche nicht zeitnah ausgeglichen werden, gehen wir in das gerichtliche Mahnverfahren oder empfehlen einen unserer Vertragsanwälte für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen. Bei berechtigten Forderungen haben die Fluggesellschaften diese Kosten zusätzlich zu tragen.

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